Der Verstoß gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 04.02.2016 in Dipoldiswalde, Schulstraße, K 9012, Höhe Förderschulzentrum, FR Oberhäslich. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit 1nnerhalb geschlossener Ortschaften um 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 43 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Dippoldiswalde

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