In Mannheim, auf der Wilhelm Varnholt-Allee, Richtung Innenstadt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
27 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed stationär ergab 77 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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