Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 12529, Schönefeld, auf der Rudower Allee, FR Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 89 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von übersandt.
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