Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 71634 Ludwigsburg, auf der Frankfurter Straße 30, Fahrtrichtung Bietigheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Lasergerät PoliScan Speed und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Ludwigsburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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