Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, auf der Annaberger Straße, 493, stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät: TraffiStar S 330 wurden 58 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Chemnitz übersandte Anhörung / Fahrerfeststellung

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