Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Esslingen, auf der Weilstraße, Höhe Parkplatz Waldorfschule, Rtg. Champagnestr. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec Verkehrsüberwachung ES ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 53 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Esslingen am Neckar übersandte Zeugenfragebogen
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