Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fuldatal, OT Wahnhausen, auf der B 3, Bereich Fußgängerüberweg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 57 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Vellmar übersandte Zeugenfragebogen.

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