Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lebach-Aschbach, auf der Koblenzer Straße, FR Lebach die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 bei erlaubten 150 km/h, 92 km/h mit Messfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Lebach übersandte Formular Anhörung
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