Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ludwigshafen, Verpflechtung Abf. B 37, Lorientallee, Höhe Parkplatz, Rtg. Wredestraße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 38 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 68 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigshafen übersandte Anhörung
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