Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Minden, auf der Lübecker Straße 107-109, FR Innenstadt ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 87 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h. Beweismittel: Messung mit SpeedoPhot Radar HeckCam
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Minden übersandt.
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