Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Recklinghausen, auf der Merveldtstraße, Höhe Pöppinghauser Straße FR Norden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 37 km/h bei zulässigen 50 km/h. Dokumentiert wurden 87 km/h. Bußgeld: 150,00 €, erhöht wegen Voreintragung, 2 Punkte
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen
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