Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Trier, Stadt Trier, auf dem Maushecker Weg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 63 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von übersandt.
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