Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Jena, Weningenjenaer Ufer, FR Dammstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 10 km/h, 34 km/h mit Messgerät Speedophot RADAR mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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