Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eisenhüttenstadt, auf der Poststraße, Nr. 54 A, FR Zentrum die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 54 km/h mit Messgerät Speedophot Digital, mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Eisenhüttenstadt übersandte Formular Anhörung
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