Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerin, auf der Pampower Straße, gegenüber HNR 50 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h 94 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät Poliscan FM 1 und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Schwerin übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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