Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13503, Berlin Rd, A 11 LG-AS Schulzendorfer Straße, Ri. stadtauswärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 24 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit stat. Geschwindigkeitsmessanlage mit Frontfoto ergab 84 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erlies Bußgeldbescheid

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