In Tübingen, auf der B 28, Beim Schlossbergtunnel, Ausfahrt Tunnel, Fahrtrichtung Reutlingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Sensorgerät 84 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.o, Foto

Aktenführende Bußgeldstelle Tübingen übersandte Zeugenfragebogen

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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