Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 27711, Osterholz-Scharmbeck, Lange Straße, Höhe, Hs.-Nr. 13 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 62 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Einseitensensor ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 44 km/h und führte zur Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osterholz Formular Anhörung
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