Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bonn, Alte Schulstraße, ggü. Haus-Nr., Fahrtrichtung Müldorfer Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 55 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO 3.0 Digital, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen von Bußgeldstelle Bonn übersandt.
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