Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Leer, auf der Feldstraße 26 (Schule), Rtg. Seggeweg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit LEIVTEC XV3 mit Foto 56 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Zeugenfragebogen

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