Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Mühlheim an der Ruhr, auf der Bergstr., Lat. 150, FR Weseler Straße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 72 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr übersandte Zeugenfragebogen

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