Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Osdorf, auf der Felmer Straße, K 49 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 63 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnungsgeldangebot von 25,00 € wurde von Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandt.

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