Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 02.11.2015 in Karlsruhe, Luisenstraße, Rtg. Ettlinger Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften, in einem verkehrsberuhigten Bereich mit 21 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h gemessen. Das Messergebnis betrug 11 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde mittels Radarmessung und Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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