Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lübeck, Standort 6, auf Neue Hafenstraße, Lat. 32, Rtg. Innenstadt die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 63 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Lübeck übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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