Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der Moehlstraße, Höhe Nr. 28, stadtauswärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Radarmessung mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 53 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt München übersandte Formular Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

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