Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 66346 Püttlingen, auf der Hauptstraße Ecke Etzenhofer Straße, Fahrtrichtung einwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 72 km/h mit Messgerät PoliScan Speed mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Püttlingen übersandte Zeugenfragebogen
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