Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mühlheim an der Ruhr, auf der Essener Straße 60, ggü, FR Stadtmitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 63 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 63 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Radarmessung mit Multanova 6F Radar, Stativgerät 2

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr übersandte Zeugenfragebogen

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