Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, auf der Schnepfenreuther Hauptstraße, Höhe Nummer 65, in Richtung Bamberger Str. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 73 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Radarmessung und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg
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