Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Erlangen, Neumühle 4, Schallershorfer Straße Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto 53 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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