Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 14197 Berlin, auf der BAB 100 Süd, Einfahrt Überbauung Schlangenbader Straße, Süd überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Zeugenfragebogen

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