Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 83059, Kolbermoor, Staatsstraße, Höhe Hs.-Nr. 24. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Frontfoto 67 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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