Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bochum, auf der Herner Str., unter der A 40 Unterführung, FR Herne, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 74 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Messgerät Multanova 6F 13,Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen im Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde von Bußgeldstelle Bochum übersandt.
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