Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12524 Berlin, auf der BAB 113, zw. Tunnel Rudower Höhe und Tunnel Altglienicke, Süd die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 35 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessgerät wurden 115 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs. 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin
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