Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Ludwigshafen, auf der B 44, (Hochstraße Nord), Höhe Einfahrt Rathauscenter, Rtg. A 650 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 74 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Ludwigshafen übersandt.

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