In 14057, Berlin, auf der BAB Süd, Höhe ICC wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 100 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Bußgeld: 400,00 €

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erließ Bußgeldbescheid

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