In Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Norden, rechte Spur Tunnelanfang wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 62 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 ergab 122 km/h, bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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