Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Eichenzell/Welkers, auf der L 3307, Waltgerstr. i.H. Haus-Nr. 10, i.R. Eichenzell wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 90 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 44 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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