In Ellwangen, B 290, Haller Straße, ggü. Diemer,.FR Crailsheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 MiniRack ergab 61 km/h, bei zulässigen 40 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Ellwangen übersandte Formular Anhörung
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