In Neustadt, auf der Berghausstraße, Höhe Bushaltestelle wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 85 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Bußgeld: 160,00, 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erließ Bußgeldbescheid

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