Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Heidenau, auf der S 172 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 86 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übersandt.
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