Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Leverkusen, Leverkusen-Schlebusch, Carl-Carstens-Ring, Höhe Fußgängerbrücke Auerweg, FR Gus ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 69 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Leverkusen übersandt.
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