Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niedernhausen-Oberjosbach, Limburger Str. ggü. Nr. 57, Richt. Niedernhausen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 46 km/h mit mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung

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