Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 246, im Abs. 320, in Richtung Mittenwalde die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 80 km/h. Dokumentiert wurden 101 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Dahme-Spreewald übersandte Zeugenfragebogen
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