Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in 10405, Berlin PK, auf der Greifswalder Straße 57-62, Ri. Berliner Allee ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 80 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.
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