Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10557, Berlin Tg, auf der Straße des 17. Juni, Ri. Großer Stern die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 72 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung
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