Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 87629, Füssen, Weidachstr. Höhe Hs.-Nr. 23. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 44 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland Vordruck Zeugenanhörung zu einer Ordnungswidrigkeit
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