Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Augsburg, auf der Stadionstr., vor Nr. 11 a, in Fahrtr. Schießstättenstr. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 72 km/h durch Messung mit LEIVTEC XV3 und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Augsburg übersandte Vordruck Anhörung

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