Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, Burghofstraße, Höhe Haus-Nr. 29, Fahrtrichtung Guardinistraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Bei der mit Messgerät ESO ES8.0 durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 46 km/h bei erlaubten 30 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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