Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Borstel-Hinterbrack, auf der K 39, bei km 12,210, in FR Hamburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 105 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 55 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Foto, Bußgeld: 560,00 €, vordoppelt, da Vorsatz angenommen, 2 Monate Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Stade
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