In Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, linke Fahrspur, Höhe Tunnelanfang wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 81 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Messgerät TraffiStar S 330
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf
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